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MITGLIEDSCHAFT

MÖGLICHKEITEN DER MITGLIEDSCHAFT

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AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDER

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Unter außerordentliche Mitglieder fallen z.B. Organisationen, deren Unternehmenszweck sich mit den Inhalten, Produkten und Leistungen der Gesellschaft für Prozessmanagement (GP) decken (z.B. Beratungsunternehmen, Toolhersteller und -anbieter sowie Ausbildungs- und Trainingsorganisationen im Bereich Prozessmanagement (ausgenommen Fachhochschulen und Universitäten). Diese Unternehmen können der GP ausschließlich als außerordentliches Mitglied beitreten.

Unsere Mitglieder werden fortlaufend über Neuigkeiten und Informationen der GP informiert. Alle Daten werden gemäß der Datenschutzgrundverordnung streng geschützt.